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EU-Fluggastrechte
EU-Fluggastrechte
Wenn Sie in der EU mit dem Flugzeug reisen, genießen Sie gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bestimmte garantierte Rechte.
Ihre Rechte bei Nichtbeförderung, Verspätung, Flugausfall oder Höherstufung bzw. Herabstufung
Falls Ihnen die Beförderung verweigert wird, Ihr Flug ausfällt oder sich um mehr als zwei (2) Stunden verspätet, lassen Sie sich am Check-in-Schalter oder am Flugsteig den Text aushändigen, in dem Ihre Rechte - insbesondere in Bezug auf Entschädigung und Betreuungsleistungen - aufgeführt sind.
Bei einer Abflugverspätung von zwei (2) Stunden haben Sie je nach Flugstrecke und Dauer der Verspätung Anspruch auf Betreuungsleistungen (Getränke, Mahlzeiten, Telefongespräche bzw. Fax- oder E-Mail-Versand) und gegebenenfalls auf eine Hotelunterbringung (einschließlich der Beförderung zwischen Flughafen und Ort der Unterbringung).
Bei einer Abflugverspätung von mindestens fünf (5) Stunden haben Sie Anspruch auf Erstattung. Wenn Sie diesen Anspruch wahrnehmen, ist Qatar Airways als Fluggesellschaft nicht verpflichtet, weitere Reise- oder Unterstützungsleistungen zu erbringen.
Kommt Ihr Flug mit drei (3) oder mehr Stunden Verspätung an Ihrem Zielort an, haben Sie zusätzlich zu den Betreuungsleistungen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung (siehe Tabelle).
Entschädigung (bei Verspätung) - innerhalb der EU
Verspätung bei Ankunft | Flugstrecke | Entschädigung |
---|---|---|
Zwei (2) Stunden | bis 1500 km | 125 EUR |
Drei (3) bis vier (4) Stunden | 1500 bis 3500 km | 200 EUR |
Drei (3) bis vier (4) Stunden | ab 3500 km | 300 EUR |
Entschädigung bei Verspätung des Abflugs - Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land
Verspätung bei Ankunft | Flugstrecke | Entschädigung |
---|---|---|
mehr als zwei (2) Stunden | bis 1500 km | 250 EUR |
mehr als vier (4) Stunden | 1500 bis 3500 km | 400 EUR |
mehr als vier (4) Stunden | ab 3500 km | 600 EUR |
Wird Ihr Flug annulliert und Sie wurden weniger als zwei (2) Wochen vor der geplanten Abflugzeit informiert oder wird Ihnen die Beförderung verweigert, haben Sie Anspruch auf:
- Beförderung zu Ihrem endgültigen Zielort mit einem vergleichbaren alternativen Transportmittel oder
- Erstattung des Flugpreises oder
- kostenlose Beförderung zu Ihrem ursprünglichen Abflugort (bei Anschlussflügen) und
- eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 EUR (je nach Flugstrecke). Bietet Ihnen die Fluggesellschaft einen Alternativflug an, der je nach Flugstrecke nicht später als zwei (2),drei (3) bzw. vier (4) Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges an Ihrem Endziel ankommt, kann die Ausgleichszahlung um 50% gekürzt werden (siehe unten).
- Im Falle einer Umleitung haben Sie außerdem Anspruch auf Betreuungsleistungen (Getränke, Mahlzeiten, Telekommunikation) und, falls erforderlich, auf eine Hotelunterbringung (einschließlich Transfer), je nach Dauer der Verspätung.
Entschädigung (Flugausfall/Umleitung) - innerhalb der EU
Verspätung bei Ankunft | Flugstrecke | Entschädigung |
---|---|---|
Zwei (2) Stunden | bis 1500 km | 125 EUR |
Drei (3) Stunden | ab 1500 km | 200 EUR |
Entschädigung bei Verspätung des Abflugs - Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land
Verspätung bei Ankunft | Flugstrecke | Entschädigung |
---|---|---|
Drei (3) bis vier (4) Stunden |
1500 bis 3500 km | 200 EUR |
Drei (3) bis vier (4) Stunden | ab 3500 km | 300 EUR |
mehr als vier (4) Stunden | 1500 bis 3500 km | 400 EUR |
mehr als vier (4) Stunden | ab 3500 km | 600 EUR |
Werden Sie in eine höhere Klasse verlegt als die, die auf Ihrem Flugschein angegeben ist (Höherstufung), darf eine Fluggesellschaft dafür keine Zuzahlung erheben.
Wenn Sie in eine niedrigere Klasse verlegt (Herabstufung), haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 30 %, 50 % bzw. 75 % des Ticketpreises (je nach Flugstrecke).
Bei zwei oder mehr Flugverbindungen, für die ein einziges Ticket ausgestellt wurde, ist die Ausgleichszahlung nur für den Flug zu leisten, für den die Herabstufung erfolgt ist, und nicht für die gesamte Reise.
Wird Ihr Flug aufgrund von „außergewöhnlichen Umständen“ wie z. B. aufgrund schlechter Wetterverhältnisse oder eines Fluglotsenstreiks annulliert, leistet Qatar Airways als Fluggesellschaft keine Ausgleichszahlung. Qatar Airways wird Ihnen jedoch angemessene Unterstützung bieten, während Sie auf eine alternative Beförderung warten. Sie haben außerdem Anspruch auf:
- vollständige Erstattung des Flugpreises innerhalb von sieben (7) Tagen oder
- anderweitiger Beförderung zu Ihrem endgültigen Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
- Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl oder
- Beförderung zum bzw. vom Flughafen, falls der Flug an einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Flughafen abfliegt bzw. ankommt
Falls Ihnen die Beförderung verweigert wurde, Ihr Flug Verspätung hatte oder annulliert wurde und Sie der Meinung sind, dass Ihre EU-Fluggastrechte nicht gewahrt wurden, können Sie unter folgendem Link eine Beschwerde einreichen:
https://www.qatarairways.com/en/help.html#feedback
Eine Liste der zuständigen Behörden, die für die Wahrung der Fluggastrechte verantwortlich sind, können Sie über die nachstehende Schaltfläche aufrufen. Um auf die Seite der britischen Zivilluftfahrtbehörde zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die einen einfachen Zugang zu anerkannten Anbietern alternativer Streitbeilegungsverfahren ermöglicht.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Qatar Airways mit Ausnahme von Deutschland derzeit nicht zur Teilnahme an alternativer Streitbeilegungsverfahren verpflichtet oder bereit ist. Daher kann Ihre Beschwerde erst nach vorheriger Zustimmung von Qatar Airways über die Online-Streitbeilegung bzw. über jegliche von der britischen Zivilluftfahrtbehörde anerkannte Anbietern alternativer Streitbeilegungsverfahren bearbeitet werden.
Falls Ihr Flug von einem Flughafen in Deutschland gestartet ist bzw. starten sollte, sind Sie berechtigt, sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (SÖP) zu wenden (sofern es sich bei Ihrem Flug um einen Individualflug handelt) - https://soep-online.de
Die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Falls Ihr Flug von einem Flughafen im Vereinigten Königreich gestartet ist bzw. starten sollte, können Sie Ihre Beschwerde beim Passenger Advice and Complaints Team (PACT) der Zivilluftfahrtbehörde CAA einreichen. Bitte füllen Sie hierzu das Online-Beschwerdeformular auf der Website der CAA aus: https://www.caa.co.uk/Passengers/Resolving-travel-problems/How-the-CAA-can-help/How-the-CAA-can-help/