- Home
- Geschäftsbedingungen
- EU-Fluggastrechte
EU-Fluggastrechte
Wenn Sie innerhalb der EU fliegen, stehen Ihnen gemäß der EU-Verordnung EG 261/2004 gewisse garantierte Rechte zu.
Ihre Rechte im Fall eines verweigerten Boardings, einer Verspätung, Stornierung und eines Upgrading/Downgrading
Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird oder wenn Ihr Flug annulliert wird oder mindestens zwei Stunden Verspätung hat, fragen Sie am Check-in-Schalter oder am Flugsteig nach dem Text, in dem Ihre Rechte, insbesondere in Bezug auf Ausgleichs- und Betreuungsleistungen, aufgeführt sind.
Wenn Ihr Flug beim Abflug 2 Stunden verspätet ist, haben Sie Anspruch auf Versorgung (Getränke, Mahlzeiten, Kommunikation) und, falls nötig, auf eine Hotelunterkunft (einschließlich des Transports zwischen dem Flughafen und der Unterkunft), abhängig von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung.
Wenn Ihr Flug beim Abflug um mindestens 5 Stunden verspätet ist, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung. Wenn Sie diese Wahl akzeptieren, muss Qatar Airways als Fluglinie keine Weiterreise oder Versorgung/Hotelunterkunft anbieten.
Wenn Ihr Flug verspätet ist und mindestens 3 Stunden zu spät an Ihrem endgültigen Bestimmungsort ankommt, haben Sie zusätzlich zur Versorgung auch einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung (siehe Tabelle).
Entschädigung (Verspätungen) - Innerhalb der EU
Verspätung bei der Ankunft | Flugdistanz | Entschädigung |
---|---|---|
2 Stunden | 1.500 km oder weniger | 125 EURO |
Mindestens 3 Stunden, aber nicht mehr als 4 Stunden | 1.500 km bis 3.500 km | 200 EURO |
Mindestens 3 Stunden, aber nicht mehr als 4 Stunden | Mehr als 3.500 km | 300 EURO |
Entschädigung (Verspätungen) - Zwischen einem EU-Flughafen und einem Nicht-EU-Flughafen
Verspätung bei der Ankunft | Flugdistanz | Entschädigung |
---|---|---|
Mindestens 2 Stunden | 1.500 km oder weniger | 250 EURO |
Mindestens 4 Stunden | 1.500 km bis 3.500 km | 400 EURO |
Mindestens 4 Stunden | Mehr als 3.500 km | 600 EURO |
Wird Ihr Flug gestrichen und Sie wurden weniger als 2 Wochen vor dem geplanten Datum in Kenntnis gesetzt oder Ihnen wird das Boarding verweigert, haben Sie auf Folgendes Anspruch:
- Die Beförderung zu Ihrem endgültigen Bestimmungsort mittels eines vergleichbaren alternativen Transportmittels oder
- eine Erstattung für Ihr Ticket oder
- eine kostenlose Beförderung zu Ihrem ursprünglichen Abflugort, wenn Sie Anschlussflüge haben, und
- eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 250 EURO bis 600 EURO in Abhängigkeit von der Distanz Ihres Fluges. Wenn der Beförderer Ihnen einen Alternativflug anbietet und Sie Ihren endgültigen Bestimmungsort mit einer Verspätung von 2, 3 oder 4 Stunden erreichen, kann die Entschädigung je nach Länge des Fluges um 50% reduziert werden (siehe unten):
- Im Falle einer Routenumleitung haben Sie ebenfalls Anspruch auf Versorgung (Getränke, Mahlzeiten, Kommunikation) und, falls nötig, auf eine Hotelunterkunft (einschließlich des Transfers), in Abhängigkeit von der Dauer der Verspätung.
Entschädigung (Stornierung/Routenumleitung) - Innerhalb der EU
Verspätung bei der Ankunft | Flugdistanz | Entschädigung |
---|---|---|
2 Stunden | 1.500 km oder weniger | 125 EURO |
3 Stunden | Mehr als 1.500 km | 200 EURO |
Entschädigung (Stornierung/Routenumleitung) - Zwischen einem EU-Flughafen und einem Nicht-EU-Flughafen
Verspätung bei der Ankunft | Flugdistanz | Entschädigung |
---|---|---|
Mindestens 3 Stunden, aber nicht mehr als 4 Stunden | 1.500 km bis 3.500 km | 200 EURO |
Mindestens 3 Stunden, aber nicht mehr als 4 Stunden | Mehr als 3.500 km | 300 EURO |
Mindestens 4 Stunden | 1.500 km bis 3.500 km | 400 EURO |
Mindestens 4 Stunden | Mehr als 3.500 km | 600 EURO |
Wenn Sie in einer höheren Klasse als jener, die auf Ihrem Ticket erscheint, befördert werden (Upgrading), kann Ihnen ein Luftfahrtunternehmen keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen.
Wenn Sie in einer niedrigeren Klasse (Downgrading) untergebracht werden, haben Sie, je nach der Flugstrecke, einen Anspruch auf eine Erstattung eines Prozentsatzes in Höhe von 30%, 50% oder 75% Ihres Ticketpreises.
Bitte beachten Sie, dass die Rückerstattung nur für den Flug gilt, auf dem ein Downgrade erfolgte, und nicht für die gesamte Reise, wenn zwei oder mehr Anschlussflüge in einem einzigen Ticket enthalten sind.
Wird Ihr Flug aufgrund „außerordentlicher Umstände" wie z.B. schlechtes Wetter oder Streik der Fluglotsen gestrichen, wird seitens Qatar Airways als Fluglinie keine finanzielle Entschädigung gezahlt. Qatar Airways wird allerdings angemessene Unterstützung während Ihrer Wartezeit bis zu einer alternativen Beförderung anbieten. Zudem haben Sie Anspruch auf:
- Eine Erstattung Ihres Ticketpreises innerhalb von 7 Tagen oder
- eine ehestmögliche alternative Beförderung zu Ihrem endgültigen Bestimmungsort oder
- eine Umbuchung auf ein späteres Datum Ihrer Wahl oder
- die Beförderung vom und zum Flughafen, wenn der Flug von einem anderen Flughafen als jenem, der in der Buchung erwähnt wird, startet bzw. die Landung an einem anderen Flughafen stattfindet.
Wenn Sie meinen, dass Ihnen das Boarding verweigert wurde oder Ihr Flug verspätet ist oder gestrichen wurde und Sie der Meinung sind, dass Ihre EU-Fluggastrechte nicht respektiert wurden, können Sie eine Beschwerde unter einer der folgenden Adressen einreichen:
E-Mail: tell-us@qatarairways.com.qa
Adresse: www.qatarairways.com/global/en/legal-information-eu.page
Sie finden eine Liste der für die Sicherstellung der gesetzlichen Rechte von Passagieren verantwortlichen und zuständigen Behörden vor, indem Sie auf die nachfolgende Schaltfläche klicken.
Die Europäische Kommission hat eine Online-Streitbeilegungs- (ODR) Plattform eingerichtet, um einfachen Zugang zu zugelassenen alternativen Streitbeilegungs- (ADR) Anbietern zu ermöglichen.
Beachten Sie allerdings bitte, dass, mit Ausnahme Deutschlands, Qatar Airways aktuell nicht verpflichtet oder darauf vorbereitet ist, sich der ADR zu unterwerfen, und daher kann weder die ODR-Plattform noch ein von der Zivilluftfahrtbehörde (CAA) zugelassener ADR-Anbieter Ihre Beschwerde ohne die vorherige Zustimmung von Qatar Airways annehmen.
Wenn Sie einen Flug genommen haben, der von einem Flughafen in Deutschland gestartet ist, haben Sie das Recht, die „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V." (SÖP), Deutschlands unabhängige Schlichtungsstelle für die öffentliche Personenbeförderung, die sämtliche Beförderer überwacht, zu kontaktieren, wenn Ihr Flug ein Privatflug ist - https://soep-online.de
Eine Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wenn Sie einen Flug genommen haben, der von einem Flughafen innerhalb des Vereinigten Königreichs startete, können Sie Ihre Beschwerde beim Beratungs- und Beschwerde-Team (PACT) der Zivilluftfahrtbehörde (CAA) vorbringen, indem Sie das Online-Beschwerdeformular auf der CAA-Webseite ausfüllen. Unter dem Untertitel „Wie die CAA helfen kann" müssen Sie auf den Link „Ihre Beschwerde an uns weiterleiten" klicken. Sie können dann auf das Verbraucherportal der CAA zugreifen, wo Sie Ihre Beschwerde beim PACT einreichen können.